Rechtsprechung
BVerwG, 27.10.2014 - 20 F 6.14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 99 Abs 2 VwGO
Schwärzung nicht geheimhaltungsbedürftiger Teile eines Dokuments - Wolters Kluwer
Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung des beigeladenen Bundesministeriums des Innern
- rewis.io
Schwärzung nicht geheimhaltungsbedürftiger Teile eines Dokuments
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung des beigeladenen Bundesministeriums des Innern
- rechtsportal.de
VwGO § 99 Abs. 2 S. 1
Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung des beigeladenen Bundesministeriums des Innern - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
NADIS, das Nachrichtendienstliche Informationssystem - und der geschwärte Registerauszug
Verfahrensgang
- VG Köln, 23.05.2014 - 20 K 44/12
- BVerwG, 27.10.2014 - 20 F 6.14
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 21.02.2008 - 20 F 2.07
Verwaltungsstreit wegen Zugang zu Umweltinformationen; …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2014 - 20 F 6.14
In der Sperrerklärung wird zwar der Maßstab für die Ermessensausübung zutreffend wiedergegeben (vgl. dazu nur Beschluss vom 21. Februar 2008 - BVerwG 20 F 2.07 - BVerwGE 130, 236 - juris Rn. 18). - BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse; …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2014 - 20 F 6.14
Vielmehr kommt es darauf an, ob sich nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt, ob also der Grund für die Einstufung als Verschlusssache noch fortbesteht (Beschlüsse vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 21, 23 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58…, vom 20. September 2010 - BVerwG 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135 Rn. 7 f., vom 14. Juni 2012 - BVerwG 20 F 10.11 - juris Rn. 7 …und vom 7. August 2013 - BVerwG 20 F 9.12 - juris Rn. 14). - BVerwG, 20.09.2010 - 20 F 9.10
Verweigerung der Aktenvorlage
Auszug aus BVerwG, 27.10.2014 - 20 F 6.14
Vielmehr kommt es darauf an, ob sich nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt, ob also der Grund für die Einstufung als Verschlusssache noch fortbesteht (…Beschlüsse vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 21, 23 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58, vom 20. September 2010 - BVerwG 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135 Rn. 7 f., vom 14. Juni 2012 - BVerwG 20 F 10.11 - juris Rn. 7 …und vom 7. August 2013 - BVerwG 20 F 9.12 - juris Rn. 14).
- BVerwG, 07.08.2013 - 20 F 9.12
Reichweite unverbrüchliche Vertraulichkeit bei existenzieller staatlicher …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2014 - 20 F 6.14
Vielmehr kommt es darauf an, ob sich nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt, ob also der Grund für die Einstufung als Verschlusssache noch fortbesteht (…Beschlüsse vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 21, 23 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58…, vom 20. September 2010 - BVerwG 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135 Rn. 7 f., vom 14. Juni 2012 - BVerwG 20 F 10.11 - juris Rn. 7 und vom 7. August 2013 - BVerwG 20 F 9.12 - juris Rn. 14). - BVerwG, 16.12.2010 - 20 F 15.10
In-camera-Verfahren; Kosten; Rechtszug; unselbstständiger Zwischenstreit
Auszug aus BVerwG, 27.10.2014 - 20 F 6.14
Einer eigenständigen Kostenentscheidung bedarf es im Verfahren vor dem Fachsenat nach § 99 Abs. 2 VwGO nicht (vgl. dazu Beschluss vom 16. Dezember 2010 - BVerwG 20 F 15.10 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 62 Rn. 11). - BVerwG, 04.03.2010 - 20 F 3.09
Verweigerung der Offenlegung des Erkenntnisstands
Auszug aus BVerwG, 27.10.2014 - 20 F 6.14
Die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden kann erschwert werden, wenn sich aus einer vollständigen Offenlegung von Unterlagen vor allem im Rahmen einer umfangreichen Zusammenschau Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation der Sicherheitsbehörden, die Art und Weise ihrer Informationsbeschaffung, aktuelle Ermittlungsmethoden oder die praktizierten Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen ableiten lassen (Beschluss vom 4. März 2010 - BVerwG 20 F 3.09 - juris Rn. 6). - BVerwG, 14.06.2012 - 20 F 10.11
Gestaltungsspielraum der Bundesregierung für die Regelung der auswärtigen …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2014 - 20 F 6.14
Vielmehr kommt es darauf an, ob sich nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt, ob also der Grund für die Einstufung als Verschlusssache noch fortbesteht (…Beschlüsse vom 19. April 2010 - BVerwG 20 F 13.09 - BVerwGE 136, 345 Rn. 21, 23 = Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 58, vom 20. September 2010 - BVerwG 20 F 9.10 - NVwZ-RR 2011, 135 Rn. 7 f., vom 14. Juni 2012 - BVerwG 20 F 10.11 - juris Rn. 7 …und vom 7. August 2013 - BVerwG 20 F 9.12 - juris Rn. 14). - BVerwG, 01.08.2011 - 20 F 26.10
Geheimhaltung der Identität zum Schutz eines Informanten bei Angewiesenheit von …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2014 - 20 F 6.14
Entscheidend ist, ob mit einer Offenlegung ein Erkenntnisgewinn in Bezug auf den berechtigten Geheimhaltungsgrund verbunden ist (vgl. auch Beschluss vom 1. August 2011 - BVerwG 20 F 26.10 - juris Rn. 10). - BVerwG, 01.02.2011 - 20 F 17.10
Eigenständige Kostenentscheidung im in-camera-Verfahren
Auszug aus BVerwG, 27.10.2014 - 20 F 6.14
So ist es nicht zu beanstanden, wenn sich - in Einzelfällen - Schwärzungen etwa von Unterstreichungen oder Randzeichen nicht auf eine Unkenntlichmachung an der konkreten Stelle beschränken, sondern auch darüber hinausgreifen, weil andernfalls Rückschlüsse im Hinblick auf das konkrete Erkenntnisinteresse sowie die Arbeitsmethode einer nachrichtendienstlichen Behörde möglich wären (Beschluss vom 1. Februar 2011 - BVerwG 20 F 17.10 - juris Rn. 5). - BVerwG, 17.02.2014 - 20 F 1.14
Notwendigkeit der Rechtserheblichkeit der zurückgehaltenden Unterlagen für die …
Auszug aus BVerwG, 27.10.2014 - 20 F 6.14
Sein Antrag, ein Verfahren nach § 99 Abs. 2 Satz 1 VwGO durchzuführen, wurde vom Senat mit Beschluss vom 17. Februar 2014 - BVerwG 20 F 1.14 - als unzulässig abgelehnt.
- BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 1.23 (a) Ein Nachteil für das Wohl des Landes im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 3 Alt. 1 VwGO ist gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 20 F 6.14 - juris Rn. 7 m. w. N.).
- BVerwG, 08.02.2024 - 20 F 28.22 (a) Ein Nachteil für das Wohl des Landes im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 3 Alt. 1 VwGO ist gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 20 F 6.14 - LKV 2015, 129 Rn. 7 m. w. N.).
- BVerwG, 23.02.2023 - 20 F 5.21
Teilweise rechtswidrige Sperrerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO
aa) Ein Nachteil für das Wohl des Bundes oder eines Landes im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO ist gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 20 F 6.14 - juris Rn. 7 m. w. N.).
- BVerwG, 28.06.2023 - 20 F 2.23
Auskunftsanspruch über die bei der Verfassungsschutzbehörde des Landes …
(a) Ein Nachteil für das Wohl des Landes im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO ist gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 20 F 6.14 - juris Rn. 7 m. w. N.). - BVerwG, 28.07.2015 - 20 F 2.14
Schwärzungen wegen Geheimhaltungsinteresse bei anderweitiger leichter …
Die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden kann erschwert werden, wenn sich aus einer vollständigen Offenlegung von Unterlagen vor allem im Rahmen einer umfangreichen Zusammenschau Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation der Sicherheitsbehörden, die Art und Weise ihrer Informationsbeschaffung, aktuelle Ermittlungsmethoden oder die praktizierten Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen ableiten lassen (…BVerwG, Beschlüsse vom 4. März 2010 - 20 F 3.09 - juris Rn. 6 und vom 27. Oktober 2014 - 20 F 6.14 - LKV 2015, 129 Rn. 7, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 16.08.2023 - 20 F 7.23 (a) Ein Nachteil für das Wohl des Landes im Sinne des § 99 Abs. 1 Satz 2 Alt. 1 VwGO ist gegeben, wenn und soweit die Bekanntgabe des Akteninhalts die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden einschließlich deren Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschweren würde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 20 F 6.14 - juris Rn. 7 m. w. N.).
- BVerwG, 15.04.2015 - 20 F 1.15
Rechtmäßigkeit der Schwärzung einer Behördenerklärung im Rahmen des Verdachts der …
Vielmehr kommt es darauf an, ob sich nach den materiellen Maßstäben des § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine Geheimhaltungsbedürftigkeit ergibt, ob also der Grund für die Einstufung als Verschlusssache noch fortbesteht (BVerwG, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 20 F 6.14 - juris Rn. 6 m.w.N.). - BVerwG, 04.03.2015 - 20 F 14.13
Rechtswidrigkeit einer Sperrerklärung des Bundesinnenministeriums im Hinblick auf …
Die künftige Erfüllung der Aufgaben der Sicherheitsbehörden kann erschwert werden, wenn sich aus einer vollständigen Offenlegung von Unterlagen vor allem im Rahmen einer umfangreichen Zusammenschau Rückschlüsse auf die gegenwärtige Organisation der Sicherheitsbehörden, die Art und Weise ihrer Informationsbeschaffung, aktuelle Ermittlungsmethoden oder die praktizierten Methoden ihrer Zusammenarbeit mit anderen Stellen ableiten lassen (…BVerwG, Beschlüsse vom 4. März 2010 - 20 F 3.09 - juris Rn. 6 und vom 27. Oktober 2014 - 20 F 6.14 - juris Rn. 7).